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Türkis-Grün plant Einführung einer Cooling-Off-Phase für Verfassungsrichter

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ÖVP und Grüne fordern dreijährige Abkühlphase für Verfassungsrichter: Gesetzesänderung erfordert Zwei-Drittel-Mehrheit

ÖVP und Grüne wollen Cooling-Off-Phase für Verfassungsrichter einführen – Mehr Transparenz in der Politik

Die Diskussion um eine Cooling-Off-Phase für Verfassungsrichter wird schon lange geführt und nun scheint es so, als ob die ÖVP und die Grünen tatsächlich eine Gesetzesänderung in diese Richtung durchsetzen möchten. Bisher galt die Regel nur für den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und die Vizepräsidentin, nun soll sie auch für die restlichen Mitglieder des Gerichts gelten.

Die Idee hinter der Cooling-Off-Phase ist es, dass Politiker, die zu Verfassungsrichtern ernannt werden möchten, eine gewisse Zeit abwarten müssen, bevor sie in das Amt wechseln können. Dies soll sicherstellen, dass sie keine Entscheidungen treffen, die von ihren vorherigen politischen Tätigkeiten beeinflusst sein könnten.

Die Kritik an dieser Regelung zeigt sich insbesondere im Fall von Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter, der 2018 zum Verfassungsrichter ernannt wurde. Er musste sich mehrmals rechtfertigen, da er in seiner vorherigen Position Gesetze mitentwickelt hatte, die der VfGH nun überprüfen musste.

Die geplante Gesetzesänderung sieht eine dreijährige Cooling-Off-Phase für alle Verfassungsrichter vor und soll somit für mehr Transparenz und Vertrauen in den Gerichtshof sorgen. Zusätzlich sollen auch weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie die Digitalisierung des Verwaltungsgerichtshofs und die Möglichkeit für Mitarbeiter am VfGH, im Falle einer Karenz, ihre Bestellung zu verlängern.

Es bleibt abzuwarten, ob die Gesetzesänderung tatsächlich umgesetzt wird und ob die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat zustande kommt. Es ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung, um die Unabhängigkeit und Neutralität der Verfassungsrichter sicherzustellen.

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