Frankfurt am Main, 22. August 2026 — Erfahrungen mit religiöser Verfolgung, staatlicher Benachteiligung und gesellschaftlicher Stigmatisierung standen im Mittelpunkt des Europäischen Forums für Religionsfreiheit und Menschenrechte in Frankfurt. Mehr als 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus insgesamt dreizehn Religionen und Weltanschauungen verfolgten die Veranstaltung am 22. August im Soaltee Hotel oder online. Veranstalter war FOREF Europe (Forum for Religious Freedom Europe).
Das Treffen unter dem Motto „Voices be Heard“ fand am Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aufgrund von Religion oder Weltanschauung statt. Die Vereinten Nationen hatten diesen Gedenktag 2019 mit der Resolution A/RES/73/296 geschaffen. Darin wird nicht nur die Unterstützung der Opfer hervorgehoben, sondern auch die besondere Verantwortung der Staaten für den Schutz religiöser und weltanschaulicher Gemeinschaften.
Das Forum versammelte Vertreter sehr unterschiedlicher Gruppen. Ihre jeweiligen Erfahrungen sollten nach dem Willen der Organisatoren ausdrücklich nicht gegeneinander aufgerechnet werden. „We listen but we don’t judge“ lautete deshalb ein weiterer Leitgedanke. Persönliche Berichte wechselten sich mit rechtlichen und religionswissenschaftlichen Einordnungen ab.
Michael Langhans, Executive Director von FOREF Deutschland, stellte in seiner Eröffnung einen Zusammenhang zwischen Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit her. Religionsfreiheit könne nicht dauerhaft geschützt werden, wenn die beiden anderen Freiheiten fehlten. Formen der Gewalt und Ausgrenzung könnten seiner Auffassung nach über körperliche Übergriffe hinausgehen und sich auch in institutioneller Untätigkeit, Schweigen oder medialer Vorverurteilung zeigen. Kritisch äußerte er sich insbesondere über pauschale „Sekten“-Narrative.
Unter dem Gedanken „Das Richtige beginnt immer im Zuhören“ forderte Langhans, Betroffenen unterschiedlicher Herkunft und Religionszugehörigkeit Raum zu geben. Er nannte unter anderem Uiguren und Jesiden sowie umstrittene religiöse Gemeinschaften wie Scientology und Shincheonji. In seinem späteren Vortrag „Voices be heard“ griff er Erfahrungen aus zehn Jahren juristischer Tätigkeit im Umfeld neuer religiöser Bewegungen auf. Sobald eine Gemeinschaft als „Sekte“ bezeichnet werde, sei es für deren Mitglieder häufig schwierig, in Gerichtsverfahren oder in der öffentlichen Berichterstattung mit ihrer eigenen Position durchzudringen. Langhans warb deshalb insbesondere für die Beachtung der Unschuldsvermutung und für eine stärkere Bereitschaft von Justiz, Medien und Gesellschaft, unterschiedliche Seiten anzuhören.
Internationale Stimmen zu Verfolgung und Diskriminierung
Mehrere Grußbotschaften richteten den Blick über Deutschland hinaus. Merlin Ivancea, Bürgermeister der rumänischen Gemeinde Slobozia Bradului im Kreis Vrancea und Angehöriger der Roma, bezeichnete Religions- und Gewissensfreiheit als Grundrecht jedes Menschen. Zugleich erinnerte er an die lange Geschichte der Verfolgung der Roma in Europa.
Jascha Noltenius, Menschenrechtsbeauftragter der Baha’i in Deutschland, thematisierte die Lage seiner Glaubensgemeinschaft im Iran. Seit der Islamischen Revolution seien die Baha’i dort systematischer Verfolgung ausgesetzt; UN-Sonderberichterstatter hätten die Situation als Verfolgung „von der Wiege bis zur Bahre“ beschrieben. Noltenius verwies auf Peyvand und Borna Naimi, zwei junge Baha’i, denen die Todesstrafe drohe. Auch aus Ägypten berichtete er über strukturelle Benachteiligungen. Als politische Reaktion verlangte er gezielte Diplomatie, öffentlichen Druck sowie ein koordiniertes Vorgehen der Europäischen Union.
Für die Tibet-Initiative Deutschland sprach deren Geschäftsführerin Tenzin Drakba. Sie erinnerte an die Selbstverbrennung des tibetischen Aktivisten Lhakar Rangzen im Juli 2026 und berichtete über staatlich erzwungene Assimilation, Einschränkungen religiöser Bildung sowie die chinesische Kontrolle über die Frage der Nachfolge des Dalai Lama.
Reverend Usman Fornah aus Sierra Leone stellte demgegenüber die Bedeutung des Dialogs heraus. Dieser könne helfen, Konflikte zu überwinden und bestehende Verbindungen zwischen Menschen zu stärken. Reiner Braun verwies in einer Videobotschaft auf Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt. Er forderte international besser abgestimmte und neue Anstrengungen zum Schutz dieses Rechts.
Persönliche Erinnerungen an Anschläge und Verfolgung
Besonders eindringlich waren die Berichte von Teilnehmern, die religiös motivierte Gewalt selbst oder in ihren Familien erfahren haben. Wahaj Bin Sajid, Jurist und Mitglied des Rats der Religionen Frankfurt, sprach für die Ahmadiyya Muslim Jamaat. Die muslimische Reformgemeinschaft zählt nach seinen Angaben rund 60.000 Mitglieder in Deutschland und weltweit mehrere zehn Millionen Anhänger.
Bin Sajid erinnerte an seinen Cousin Nasir Mahmood Khan, der beim Terroranschlag auf zwei Ahmadi-Moscheen im pakistanischen Lahore im Jahr 2010 getötet wurde. Khan habe versucht, eine Handgranate von anderen Gläubigen fernzuhalten. Insgesamt starben bei dem Angriff 94 Menschen, mehr als 120 wurden verletzt. „Für mich trägt dieser Gedenktag ein Gesicht“, sagte Bin Sajid.
Er beschrieb außerdem die rechtliche Diskriminierung der Ahmadis in Pakistan, die seit 1974 verfassungsrechtlich und seit 1984 auch strafrechtlich verankert sei. Kritik äußerte er zudem an einer seiner Darstellung nach hohen Quote zunächst abgelehnter Asylanträge von Ahmadis durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Viele dieser Entscheidungen würden später von Gerichten korrigiert. Zugleich hob er das gesellschaftliche Engagement der Gemeinde in Deutschland hervor, darunter die Hilfe nach der Flutkatastrophe im Ahrtal. Sorgen bereite ihm ein zunehmender antimuslimischer Rassismus, der auch junge und gut integrierte Muslime treffe.
Murad Murad, Vorsitzender der Jesidischen Gemeinschaft Thüringen e.V., berichtete als Überlebender des Völkermords an den Jesiden im nordirakischen Sinjar. Am 3. August 2014 hatte die Terrororganisation „Islamischer Staat“ die Region überfallen. Tausende Menschen wurden getötet, Frauen und Kinder verschleppt, versklavt und verkauft. Murad erinnerte zugleich daran, dass sich die kurdischen Peschmerga zuvor kampflos zurückgezogen hätten.
Mehr als 2.500 Jesidinnen und Jesiden würden nach seinen Angaben weiterhin vermisst. Zahlreiche Massengräber seien noch immer nicht exhumiert; viele Vertriebene lebten auch zwölf Jahre später unter schwierigen Bedingungen in Lagern. Murad kritisierte den ausbleibenden Wiederaufbau Sinjars und berichtete von fortdauernden religiösen Anfeindungen. Seine Organisation unterstützt seit drei Jahren Projekte in der Region, darunter Maßnahmen für die Trinkwasserversorgung und ein Bildungszentrum für Kinder. Darüber hinaus warb er für ein Zentrum für Religionsfreiheit und Menschenrechte in Sinjar.
Auch Haiyuer Kuerban vom World Uyghur Congress schilderte persönliche Erfahrungen mit religiöser Repression. Der Leiter des Berliner Büros berichtete von Einschränkungen, die er bereits als Kind in China erfahren habe, darunter Verhöre und Zugangsbeschränkungen zu Moscheen in den 1990er-Jahren. Heute, so Kuerban, reiche die staatliche Unterdrückung in Ostturkestan/Xinjiang bis zur systematischen Internierung.
Er sprach über die Zerstörung Tausender Moscheen und Friedhöfe und verwies auf Berichte, nach denen religiöse Bestattungsrituale verhindert und Menschen zum Konsum von Schweinefleisch oder Alkohol gezwungen würden. Sein Engagement im Ausland habe nach seiner Darstellung zugleich Repressionen gegen Familienangehörige in China ausgelöst. Kuerban forderte Politik, Menschenrechtsorganisationen und andere Glaubensgemeinschaften auf, das Schicksal der Uiguren stärker öffentlich zu thematisieren.
Zwischen individuellem Fehlverhalten und Kollektivverdacht
Großmeister Shifu Shi Miao Sheng, Mönch der 36. Generation und Vertreter des mehr als 1.500 Jahre alten Shaolin-Erbes des Songshan Shaolin Temple, nahm die Krise um den ehemaligen Abt Shi Yong Xin zum Ausgangspunkt seines Beitrags. Gegen diesen stehen Vorwürfe der Veruntreuung und von Verstößen gegen Ordensregeln im Raum. Shifu Shi Miao Sheng sprach sich dafür aus, mögliches individuelles Fehlverhalten transparent zu untersuchen, zugleich aber eine pauschale Verurteilung der spirituellen Gemeinschaft zu vermeiden. Seinen Auftritt begleitete eine Vorführung traditioneller Shaolin-Kampfkunst.
Sara Mohamed, Mitgründerin von Nile Youth, einer Gemeinschaft für junge Sudanesen in Deutschland, brachte eine andere Ausdrucksform in das Forum ein. In ihrem Gedicht „Just a Human“ verarbeitete sie ihre Biografie und ihre Erfahrungen als junge schwarze Muslima in einer westlich geprägten Gesellschaft.
Der Religionswissenschaftler Dr. Márk Nemes ordnete anschließend unterschiedliche Beispiele anhand des sogenannten „Rome Model“ ein. Dieses von der OSZE 2011 entwickelte Modell beschreibt einen möglichen stufenweisen Übergang von gesellschaftlichem Spott und Misstrauen über staatliche Diskriminierung hin zu umfassender, teilweise staatlich geduldeter Verfolgung.
Nemes führte dafür internationale Beispiele an: die Ahmadiyya in Pakistan, die Rohingya in Myanmar sowie Baha’i in Iran und Jemen. Für Russland und China verwies er ebenfalls auf religiöse Gemeinschaften unter staatlichem Druck. In China seien unter anderem Zeugen Jehovas, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, Scientology sowie die Familienföderation als illegal eingestuft.
Weitere von ihm genannte Fälle waren eine Polizeidurchsuchung bei AROPL im britischen Crewe, eine Durchsuchung bei den Twelve Tribes in den USA im Februar 2026 und ein tätlicher Angriff gegen Mitglieder der Christian Gospel Mission in Taiwan. Nemes sprach außerdem über Shincheonji in Südkorea und deren Gemeindeleiter Man-Hee Lee, der zum Zeitpunkt des Forums in Untersuchungshaft saß. An den tödlichen Angriff auf einen Königreichssaal der Zeugen Jehovas in Hamburg vor drei Jahren erinnerte er ebenfalls. Medien und Öffentlichkeit müssten nach seiner Auffassung sorgfältiger zwischen einzelnen Vorwürfen und ganzen Religionsgemeinschaften unterscheiden, um einen solchen „schleichenden Prozess“ der Ausgrenzung nicht zu fördern.
Quato Haskan vom Zentrum für die Angelegenheiten der Jesiden ergänzte, unterstützt von einem Übersetzer, dass Hassrede, religiöse Hetze und Vorwürfe des Unglaubens für Jesiden in Kurdistan und im Irak weiterhin eine konkrete Bedrohung darstellten.
Kontrovers diskutierte Gemeinschaften schildern ihre Sicht
Auch Gruppen, die selbst Gegenstand öffentlicher Kontroversen und behördlicher Verfahren sind, erhielten auf dem Forum Gelegenheit, ihre Position darzustellen. Magdalena Kloibhofer berichtete über die Lebensgemeinschaft Go & Change, die seit etwa zehn Jahren in einem ehemaligen Kloster in Unterfranken lebt. Der mit ihr auftretende Mediziner Dr. Till Eckert äußerte aus ärztlicher Sicht Kritik an den Haftbedingungen des Mitgründers „Kai“. Nach Eckerts Darstellung war dieser infolge einer drogeninduzierten Psychose in einem aus seiner Sicht einseitigen Verfahren verurteilt worden. Kloibhofer und Eckert beklagten außerdem negative Medienkampagnen, Maßnahmen des Jugendamts und mehrere Durchsuchungen. Zugleich warben sie um einen respektvollen Dialog mit anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
Claus Dubisz von der Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung, früher als Vereinigungskirche bezeichnet, thematisierte die Folgen der jüngsten Auflösungsanordnung in Japan. Er kritisierte Äußerungen, wonach damit der Glaube selbst nicht verboten werde, und verwies auf den Umfang eingezogener Kirchen und Gelder. Nach seinen Angaben habe die Situation einige Jugendliche in den Suizid getrieben. Die 83-jährige Mitgründerin Hak Ja-han Moon befinde sich derzeit in einem Krankenhaus; ihre Untersuchungshaft sei trotz schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen bislang nicht aufgehoben worden.
Dubisz erinnerte außerdem an das frühere Einreiseverbot Deutschlands gegen die Kirchengründer, das sich elf Jahre lang auf den Schengenraum erstreckt hatte. Das Bundesverfassungsgericht korrigierte die Praxis 2006. Nach der von Dubisz wiedergegebenen Begründung dürften staatliche Stellen nicht bewerten, welche religiöse Bedeutung ein Besuch für eine Kirche habe; außerdem seien keine konkreten Gefahren durch den Aufenthalt der Religionsstifter festgestellt worden.
Michaela Gross, Präsidentin der Church of Scientology Frankfurt, schilderte die Situation von Scientology-Mitgliedern in Deutschland aus Sicht ihrer Organisation. Sie berichtete von familiärer Ausgrenzung und sogenannten „Sektenfiltern“ bei Behörden, Unternehmen und Schulen. Betroffene müssten ihrer Darstellung zufolge teilweise erklären, nicht Scientology anzugehören, um Aufträge, Arbeitsplätze oder Fördermittel erhalten zu können.
Gross führte einen Fall aus München an, in dem einer Scientologin zunächst eine kommunale Förderung für ein E-Bike verweigert worden sei, nachdem diese einen solchen „Sektenfilter“ nicht unterzeichnen wollte. Nach vier Jahren habe ein Gericht rechtsgültig zugunsten der Frau entschieden. Gross beklagte zudem eine ihrer Ansicht nach überwiegend negative und einseitige Berichterstattung über ihre Kirche.
Shincheonji verweist auf Unschuldsvermutung
Samuel Frese, bei der Shincheonji-Gemeinde Jesu (SCJ) für den überkonfessionellen Austausch zuständig, präsentierte die 1984 in Südkorea gegründete Gemeinschaft. Er stellte zudem die 2013 von SCJ-Gründer Man-Hee Lee ins Leben gerufene Friedensorganisation HWPL vor, die über Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) verfügt.
Nach Freses Angaben erleben Mitglieder von Shincheonji Ausgrenzung und Benachteiligung im familiären, gesellschaftlichen und beruflichen Umfeld. Zugleich ging er auf die juristischen Verfahren gegen Man-Hee Lee ein. Lee war 2020 während der Corona-Pandemie in Untersuchungshaft genommen und vom pandemiebezogenen Vorwurf später rechtskräftig freigesprochen worden; andere Verurteilungen blieben bestehen.
In einem 2026 eröffneten Verfahren wird dem inzwischen 95-Jährigen ein Verstoß gegen das südkoreanische Parteiengesetz vorgeworfen. Frese zufolge befand er sich zum Zeitpunkt des Forums seit etwa 60 Tagen in Untersuchungshaft. Er verwies auf eine Pressekonferenz vom 7. August 2026 in Südkorea. Dort hatten Menschenrechtsexperten von HRWF, CAP und CESNUR sowie die in Frankfurt anwesenden Nemes und Langhans die Dauer der Untersuchungshaft angesichts von Lees Alter als unverhältnismäßig kritisiert.
Frese forderte die Prüfung milderer Maßnahmen wie Hausarrest oder Kaution sowie eine internationale Beobachtung des Verfahrens. Zugleich verlangte er die Korrektur von aus seiner Sicht falschen Behauptungen über Shincheonji und verwies auf die für Beschuldigte geltende Unschuldsvermutung. „Wir bitten heute nicht um Privilegien“, sagte er. „Wir fordern gleiche Rechte.“
Gemeinsame Erklärung zum Abschluss
Nach Angaben der Veranstalter repräsentierten die auf dem Forum vertretenen Organisationen zusammen etwa 250.000 Menschen in Deutschland und weltweit mehr als 32 Millionen Angehörige ihrer jeweiligen Religionen und Weltanschauungen.
Am Ende des Treffens unterzeichneten die beteiligten Leiterinnen und Leiter eine gemeinsame Erklärung. Darin verpflichteten sie sich zu gegenseitigem Respekt zwischen unterschiedlichen Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften und bekannten sich zum Schutz von Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.
Der zentrale Satz der Abschlusserklärung fasste den Anspruch des Forums zusammen: „Religions- und Weltanschauungsfreiheit bedeutet nicht, dass wir alle dasselbe glauben oder denken. Sie bedeutet, dass wir unterschiedlich sein können — und trotzdem frei und sicher leben können.“
