Amtsgericht München verurteilt Bernd Schreyer wegen Volksverhetzung: Geldstrafe von 60 Tagessätzen
Der Fall des ehemaligen Grün-Stadtrats Bernd Schreyer sorgt momentan für Aufsehen. Nachdem er letztes Jahr wegen eines Holocaust-Vergleichs sein Mandat niedergelegt hatte, wurde er nun vom Amtsgericht München wegen Volksverhetzung verurteilt. In einem Beitrag auf Twitter verglich Schreyer die Kritik an den Grünen mit der Judenverfolgung im Dritten Reich und muss nun eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 Euro zahlen.
Die Richterin begründete das Urteil damit, dass Schreyer mit seinem Post den Grundkonsens des „Nie Wieder“ erschüttert habe und deutliche Parallelen zur antisemitischen Stimmung im 19. und 20. Jahrhundert gezogen habe. Schreyer selbst betonte, dass er keine normale Kritik am Heizungsgesetz gemeint habe, sondern hasserfüllte Hetze gegen die Grünen.
Sein Verteidiger, der Ex-Grünen-Politiker Jerzy Montag, kritisierte unter anderem, dass die Angelegenheit vom Kriminal-Fachdezernat für rechtsextremistische Straftaten bearbeitet wurde. Die Richterin ließ sich jedoch nicht von Schreyers Darstellung seines Posts überzeugen und betonte, dass selbst ein Demokrat Volksverhetzung begehen könne.
Schreyer und sein Verteidiger planen nun, in Berufung zu gehen, um das Urteil anzufechten. Der Fall zeigt einmal mehr, wie sensibel das Thema Volksverhetzung ist und wie wichtig es ist, sich bewusst und verantwortungsvoll in sozialen Medien zu äußern. Es bleibt abzuwarten, wie die weitere Entwicklung in diesem Fall aussehen wird.
