StartSprüche Politik aktuellAfD-Politiker Höcke wird mit Geldstrafe verurteilt: Beide Parteien prüfen Revision

AfD-Politiker Höcke wird mit Geldstrafe verurteilt: Beide Parteien prüfen Revision

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Björn Höcke vor Gericht: Verurteilung wegen Verwendung einer SA-Parole – Verteidigung fordert Freispruch, Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafe

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wurde am Dienstag vor dem Landgericht Halle zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Vorwurf lautete, dass Höcke 2021 eine SA-Parole verwendet hatte, die als Kennzeichen einer verfassungswidrigen und terroristischen Organisation gilt. Höcke räumte die Verwendung der Parole ein, bestritt jedoch, gewusst zu haben, dass sie verboten ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Höckes Verteidigung und die Staatsanwaltschaft Revision einlegen wollen.

Die Verteidigung des Politikers forderte einen Freispruch, während die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 10.000 Euro forderte. Staatsanwalt Benedikt Bernzen betonte, dass Höcke mehrfach mit NS-Vokabular aufgefallen sei und gezielte Grenzüberschreitungen begangen habe.

Höcke selbst gab vor Gericht zu, die umstrittene Parole verwendet zu haben, beteuerte jedoch, dass er nicht gewusst habe, dass sie verboten ist. Er bezeichnete sich als „rechtsstreuen Bürger“ und verteidigte seine Wortwahl, die er mit dem Motto „America First“ von Donald Trump verglich.

Politiker wie der Grünen-Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel und Thüringens Innenminister Georg Maier begrüßten das Urteil gegen Höcke. Sie betonten die Bedeutung des Rechtsstaats und dass solche Parolen keinen Platz in der öffentlichen Diskussion haben sollten. Historiker warnen vor der Verwendung rechtsextremer Symbole und betonen die Bedeutung des Strafrechts im Umgang mit derartigen Äußerungen.

Das Urteil könnte dazu führen, dass Höcke als vorbestraft gilt. Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft ihn als Rechtsextremisten ein. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen das Urteil für Höckes politische Karriere haben wird.

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