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Jugendgewalt: Nehammer plant, das Alter der Strafmündigkeit zu senken

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Maßnahmen gegen Jugendgewalt: Nehammer fordert Senkung der Strafmündigkeit

Nach dem schockierenden Fall des Missbrauchs einer Zwölfjährigen durch insgesamt 17 Tatverdächtige hat Bundeskanzler Karl Nehammer Maßnahmen gefordert. In einem Papier, das der APA vorliegt, äußert er die Unerträglichkeit der Wehrlosigkeit des Rechtsstaates gegenüber solchen Verbrechen. Er fordert eine schonungslose Diskussion darüber, was falsch läuft und wo der Rechtsstaat nicht ausreichend eingreifen kann.

Nehammer identifiziert drei konkrete Handlungsfelder, die seiner Meinung nach angegangen werden müssen. Er spricht sich dafür aus, dass Teenager unter 14 Jahren, die schwere Delikte wie Vergewaltigungen oder schwere Körperverletzungen begehen, nicht strafmündig sein sollten. Dadurch könnten sie nicht angemessen bestraft werden. Die Debatte um die Strafmündigkeit bei Jugendgewalt ist somit entfacht und erfordert mehr Aufmerksamkeit.

Des Weiteren bringt Nehammer die Rolle und Verantwortung der Eltern zur Sprache. Er betont, dass der Staat Eltern bei der Prävention besser unterstützen und die Jugendwohlfahrt verstärkt einsetzen sollte. Auch die Haftung der Eltern für das Verhalten ihrer Kinder sollte in Betracht gezogen werden. Zudem kritisiert Nehammer die „generelle Schieflage“ von Delikten gegen Leib und Leben im Vergleich zu Vermögensdelikten und fordert, dass das Rechtssystem treffsicherer werden muss.

Es ist wichtig, dass solche Fälle von Jugendgewalt ernst genommen und angemessen behandelt werden. Die Forderungen von Bundeskanzler Nehammer zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um den Opferschutz zu stärken und Täter angemessen zur Rechenschaft zu ziehen. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen von der österreichischen Regierung ergriffen werden, um solche tragischen Ereignisse in Zukunft zu verhindern.

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