„Polizei Grün“ – Der umstrittene Verein der Grünen: Was steckt dahinter und welche Reaktionen gibt es?
Die „Polizei Grün“: Polizeiverein der Grünen sorgt für Aufsehen in den sozialen Medien
In den letzten Jahren sind die Mitgliederzahlen aller etablierten deutschen Parteien gesunken. Trotzdem gibt es eine Reihe von Vereinen, die direkt oder indirekt mit Parteien in Verbindung stehen. Aktuell sorgt vor allem ein Verein in den sozialen Medien für Aufsehen: die „Polizei Grün“.
Ein Blick auf das Logo des Vereins lässt keinen Zweifel daran, dass es sich hier um eine Gruppe der Partei Bündnis 90/Die Grünen handelt. Aber was steckt dahinter? Haben andere Parteien ebenfalls einen Verein, dem nur Polizisten beitreten dürfen?
Die „Polizei Grün“ ist kein neuer Zusammenschluss. Der Verein wurde bereits 2013 in Baden-Württemberg gegründet und ist beim AG Charlottenburg im Vereinsregister in Berlin eingetragen. Um Mitglied bei der „Polizei Grün“ zu werden, muss man kein Parteimitglied sein, jedoch die Zugehörigkeit zu einer Länderpolizei, zur Bundespolizei, zum Bundeskriminalamt oder zur Deutschen Hochschule der Polizei nachweisen können.
Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die Förderung einer toleranten, kritikfähigen und rechtsstaatlichen Bürgerpolizei zu unterstützen. Durch die Teilnahme an Veranstaltungen, die Verbreitung von Positionspapieren und Pressearbeit soll ein Dialog zwischen Polizei, Bürgern, Politik und Medien ermöglicht werden.
Der Vorstand des Vereins betont, dass Mitglieder aus verschiedenen Parteien sowie parteiunabhängige Mitstreiter der „Polizei Grün“ angehören. Der Verein ist bundesweit organisiert und arbeitet eng mit Mitgliedern verschiedener Landtage und dem Deutschen Bundestag zusammen. Die Finanzierung erfolgt vollständig unabhängig aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.
Die Frage nach der politischen Neutralität von Polizisten und der Vereinbarkeit mit der Mitgliedschaft in einem politischen Verein oder einer Partei wurde ebenfalls aufgeworfen. Gemäß Bundesbeamtengesetz müssen Beamte neutral und unabhängig von politischen Einflüssen handeln, jedoch dürfen sie sich politisch betätigen und einer Partei beitreten, solange sie das Neutralitätsgebot wahren.
Abgesehen von der „Polizei Grün“ gibt es auch Polizeiarbeitskreise der CDU und SPD, die sich jedoch nicht als eingetragene Vereine präsentieren und nicht über eigene Websites und Social-Media-Accounts verfügen.
Die „Polizei Grün“ ist auf Social-Media-Plattformen äußerst aktiv und hat kürzlich ihr Logo geändert. Dies löste eine Debatte darüber aus, ob Polizisten sich politisch engagieren dürfen. Des Weiteren wurden Anzeigen und Gewaltandrohungen gegen den Verein bekannt gemacht, was zu weiteren Diskussionen führte.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation rund um die „Polizei Grün“ weiterentwickelt und ob ähnliche Vereine anderer Parteien ebenfalls in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Die Debatte um die politische Neutralität von Polizisten und ihr Verhältnis zu politischen Vereinen wird sicherlich weitergeführt werden.
