OVG entscheidet: Bündnis Sahra Wagenknecht muss zur Wahlarena 2024 Europa eingeladen werden
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, das „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) zur „Wahlarena 2024 Europa“ der ARD einzuladen, sorgt für Diskussionen. Der BSW-Spitzenkandidat Fabio De Masi darf somit an der Diskussionssendung mit Studiopublikum teilnehmen, obwohl der WDR zunächst nur Vertreter von bereits im EU-Parlament vertretenen Parteien eingeladen hatte.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das BSW das für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geltende Gebot der „abgestuften Chancengleichheit“ für sich beanspruchen kann. Dies bedeutet, dass politische Parteien nach ihren Chancen auf einen Wahlerfolg beurteilt und behandelt werden müssen. Das BSW bewegt sich seit Februar 2024 konstant in einem Umfragekorridor von vier bis sieben Prozent und hat somit ähnliche oder sogar bessere Wahlchancen als die eingeladenen Parteien FDP und Die Linke.
Der WDR argumentierte, dass das Konzept des „Townhall Meetings“ einen Rückblick auf die laufende Wahlperiode vorsehe und daher nur Vertreter bereits im EU-Parlament vertretener Parteien eingeladen wurden. Das OVG hingegen entschied, dass das gewählte Format der Sendung auch schriftliche Fragen der Bürgerinnen und Bürger und den anwesenden Politikern erwarten lässt. Somit erfüllt das Sendungskonzept die Nichtberücksichtigung der Partei nicht.
Die Entscheidung des OVG kann jedoch noch vom WDR angefochten werden. Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sich mit der Angelegenheit befassen wird. Die Diskussion über die Teilnahme des BSW an der „Wahlarena 2024 Europa“ der ARD wird sicherlich weitergehen.
