Antisemitismusbeauftragter kritisiert Freispruch von Sucharit Bhakdi: „Verharmlosung von Antisemitismus in der Justiz“
Der Freispruch für Sucharit Bhakdi, eine bekannte Figur in der „Querdenken“-Bewegung, vom Vorwurf der Volksverhetzung hat zu Bestürzung und Kritik geführt. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, zeigte sich besorgt über die Entscheidung des Gerichts und bezeichnete sie als Beispiel dafür, wie Antisemitismus in der Justiz verharmlost wird. Er betonte, dass Antisemitismus in keiner Form toleriert werden dürfe, auch nicht unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit.
Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland äußerte scharfe Kritik an dem Freispruch und warf dem Gericht vor, durch die Auslegung des Begriffs „Volk der Juden“ den Antisemitismus zu legitimieren. Zentralratspräsident Josef Schuster bezeichnete die Argumentationsgrundlage des Gerichts als skandalös und warnte davor, dass solche Urteile den Weg für hemmungslosen Judenhass ebnen könnten.
Der Mikrobiologe Bhakdi war im Rahmen eines Strafprozesses in Schleswig-Holstein freigesprochen worden, obwohl ihm unter anderem vorgeworfen wurde, in einem Interview Hass gegen Juden geschürt und den Holocaust verharmlost zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte an, gegen den Freispruch juristisch vorzugehen.
Die Entscheidung des Gerichts sorgte für Empörung und Unverständnis bei verschiedenen Organisationen und Personen, die sich gegen Antisemitismus engagieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickeln wird und ob das Urteil noch rechtlich überprüft wird. Es ist wichtig, dass die Justiz sensibilisiert wird und konsequent gegen jegliche Form von Antisemitismus vorgeht, um ein klares Zeichen gegen Hass und Diskriminierung zu setzen.
